9. April 2020

Für Familien und Alleinerziehende, die durch die Corona-Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, gibt es seit dem 1. April 2020 einen erleichterten Zugang zum Kinderzuschlag (KiZ). Dies teilt der Landtagsabgeordnete Andreas Rahm (SPD) mit. „Das Coronavirus verlangt insbesondere jungen Familien enorm viel ab. Die Schul- und Kitaschließungen haben den Alltag vieler Familien auf den Kopf gestellt. Eltern bangen um ihre Jobs und die finanzielle Absicherung ihrer Familien. Mit dem Notfall-KiZ unterstützt das Bundesfamilienministerium Familien nun dabei, in der Corona-Krise über die Runden zu kommen. Sie bekommen die Unterstützung, die sie gerade jetzt dringend brauchen“, sagt Andreas Rahm.

Der Kinderzuschlag richtet sich an Eltern mit kleinen Einkommen, deren finanzielle Mittel nicht ausreichen, um den gesamten Bedarf der Familie abzudecken. Weil vielen Familien durch die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie erhebliche Teile ihres Lohns auf einen Schlag weggebrochen sind, wurden die Regelungen für den bisherigen Kinderzuschlag gelockert. Anders als beim regulären Kinderzuschlag ist beim sogenannten Notfall-KiZ nicht das durchschnittliche Elterneinkommen der letzten sechs Monate, sondern des letzten Monats ausschlaggebend. Vom neuen Kinderzuschlag profitieren können etwa Familien mit zwei Kindern, deren Einkommen zwischen 1.400 und 2.400 Euro netto liegt. Anträge für den Kinderzuschlag können bei den Familienkassen gestellt werden. Weiterführende Informationen zum Notfall-KiZ sowie zur Antragsstellung: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/notfall-kiz

 

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