SPD-Fraktion: „Wir unterstützen unsere örtlichen Geschäfte!“
„Nicht erst seit der Corona-Pandemie stehen Handel, Dienstleistungsgewerbe und Gastronomie in den Innenstädten vor großen Herausforderungen. Durch das rasante Wachstum des Onlinehandels droht eine Verödung der Innenstädte. Bereits jetzt ist absehbar, dass die Corona-Krise den Druck auf die lokale Wirtschaft weiter verschärfen wird – mit fatalen Folgen für die Lebensqualität vor Ort. Deshalb müssen wir handeln“, fordert der SPD-Fraktionsvorsitzende Andreas Rahm. Das gelte nicht nur für die Politik, wo zum Beispiel die Landesregierung vergangene Woche Änderungen am Landesgesetz über lokale Entwicklungs- und Aufwertungsprojekte (LEAPG) in den Landtag eingebracht hat. „Jeder kann im Moment vor Ort konkret unterstützen“, so Andreas Rahm weiter. „Sei es, vor Ort zu kaufen und damit den lokalen Handel zu unterstützen, oder anstatt mal selbst zu kochen, den Liefer- beziehungsweise Abholservice der örtlichen Gastronomie zu nutzen. Und, soweit es die aktuelle Sicherheitslage dann auch wieder zulässt: Auch das private Engagement von Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern, das Einkaufserlebnis und die Aufenthaltsqualität durch gemeinsame Aktionen, Veranstaltungen oder auch kleine bauliche Maßnahmen zu verbessern, ist ausdrücklich zu begrüßen.“
Handeln statt reden
Die SPD-Stadtratsfraktion begrüßt das Landesgesetz über lokale Entwicklungs- und Aufwertungsprojekte (LEAPG) mit dem ein Instrument zur Unterstützung solcher privaten Initiativen zur Verfügung steht. Das Änderungsgesetz der Regierungsfraktionen sieht zahlreiche Verbesserungen vor, durch die die Planung der LEAPs praxisnäher, schlanker und flexibler gestaltet werden kann.
Die angestrebten Änderungen wurden im engen Austausch mit den zuständigen Kammern und Verbänden entwickelt und werden dazu beitragen, dass in interessierten Kommunen bald die ersten Projekte angestoßen werden können.
Insbesondere erhalten die Kommunen mehr Handlungsspielraum bei der konkreten Umsetzung der Entwicklungsprojekte vor Ort. Die Kommunen erhalten mehr Spielraum für Regelungen, die den örtlichen Gegebenheiten Rechnung tragen. Zur Vermeidung von besonderen Härten sieht das Änderungsgesetz zusätzliche Regelungen für die Befreiung von der Abgabenpflicht sowie die Einführung einer Belastungsgrenze vor. Mit der Neufassung des Gesetzes wird überdies die Möglichkeit geschaffen, bei der Planung von Projekten eine Finanzreserve aufzubauen. Damit wird sichergestellt, dass die Handlungsfähigkeit des Aufgabenträgers auch bei unvorhergesehenen Kostensteigerungen gewährleistet bleibt.