„In der Diskussion um die Rettung des Gelterswoog sind wir einen Schritt weitergekommen und haben jetzt einen finanzierbaren Ansatz für ein nachhaltiges Bewirtschaftungskonzept und sich erbende Maßnahmen“, sagt Petra Rödler, umweltpolitische Sprecherin der SPD-Stadtratsfraktion, im Umweltausschuss am 22. Februar. Möglich wurde dies durch Gespräche des Landtagsabgeordneten Andreas Rahm mit dem Mainzer Umweltministerium.
Dieses hat nach erneuter Prüfung bestätigt, dass der Rückgang der Wassermenge im Gelterswoog in den klimatisch bedingten Rückgängen des Wasserdargebots begründet ist. Der künstlich aufgestaute Weiher wurde in der Vergangenheit in Trockenzeiten, sowie alle paar Jahre nach Ablassen zum Auswintern, mit Grundwasser aus dem Tiefbrunnen Schäckersdell wieder befüllt. Durch klimatische Veränderungen mit einer Häufung extremer Witterungsperioden mit erhöhtem Wasserbedarf, bei gleichzeitig sinkenden Grundwasserständen und Abnehmen der Ergiebigkeit der Quellen, hat die SGD Süd ein Grundwasserbewirtschaftungskonzept erstellt, eine Anpassung der Nutzung der Entnahmemengen vorgenommen und damit auch die Einspeisung mit unserem Lebensmittel Nr. 1 – dem Trinkwasser – in den Gelterswoog aufgeben müssen. Somit bezieht der Gelterswoog seit Jahren sein Wasser aus Niederschlägen.
„Seit dem Jahr 2003 sind die Grundwasserstände in Rheinland-Pfalz aufgrund gestiegener Jahrestemperaturen, steigender Verdunstung und geringerer Jahresniederschlägen jedoch rückläufig“, so Andreas Rahm. „Eine Beschleunigung des Wasserdurchflusses durch die Nasswiesen im Umfeld des Gelterswoog würde zu einer weiteren Verschärfung der Situation in den geschützten Biotopen führen und ist nach dem Bundesnaturschutzgesetzes nicht möglich. Wenn wir also den Gelterswoog retten wollen, müssen wir ein nachhaltiges zukünftiges Bewirtschaftungskonzept erarbeiten. Das Referat Umwelt der Stadt hat dazu bereits gute Vorarbeit geleistet und eine Vorstudie erstellt. Aufgrund meiner Nachfrage beim Umweltministerium kann die Stadtverwaltung nun mit Fördermitteln der Wasserwirtschaftsverwaltung ein fachspezifisches Büro beauftragen, eine Wasserbilanzierung der einzelnen Teileinzugsgebiete auf fachlich belastbarer Grundlage für den Gelterswoog und der oberhalb liegenden Talauen unter Einbeziehung naturschutzfachlicher und wasserwirtschaftlichen Aspekte prüfen und bewerten lassen. Sowohl das Gutachten sowie sich daraus ergebende Maßnahmen sind förderfähig und damit finanzierbar“, so Andreas Rahm.
Februar 2021