SPD fordert Zweckentfremdung von Wohnraum zu begrenzen
Der Landtag Rheinland-Pfalz hat den Kommunen mit dem Gesetz gegen Wohnraumzweckentfremdung ein Instrument an die Hand gegeben, um gegen Wohnungsmangel, und speziell gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum, vorzugehen. „Der Druck auf den Wohnungsmarkt und auf Mieten ist in Kaiserslautern sehr hoch, so dass es nicht vertretbar ist, wenn Wohnraum nicht vollständig oder zweckentfremdet genutzt wird“, begründete der SPD-Fraktionsvorsitzende Andreas Rahm den Antrag im Stadtrat am 25. August 2020.
„Innerhalb der letzten fünf Jahre stiegen die Mieten bei Neuvermietungen um mehr als 15 Prozent. Und dieses Niveau wird weiter steigen. Das Landesgesetz ist daher ein weiteres wichtiges Mittel, um diesen bundesweiten Trend auch in Kaiserslautern abzumildern. Das Gesetz bietet die Möglichkeit einer Zweckentfremdungssatzung. Diese schützt darüber hinaus auch einen fairen Wettbewerb im Hotelgewerbe, welches dieses Gesetz ausdrücklich begrüßt. Das wissen wir aus persönlichen Gesprächen“, so Andreas Rahm. „Indem ein fairer Wettbewerb gestärkt wird, können wir unsere sehr gute, aber im Moment unter erheblichem wirtschaftlichen Druck stehende Hotellandschaft in Kaiserslautern unterstützen. Wir können mit einer solchen Satzung die gewerbliche oder freiberufliche Nutzung, die dauerhafte Vermietung der Wohnung als Ferienwohnung oder einen länger andauernden Leerstand einschränken. Gerade auch die gezielte Bekämpfung von Leerständen, die aus Spekulationsgründen künstlich erhalten werden, ist ein wichtiger Bestandteil, um eine weitere Anspannung auf dem Immobilienmarkt und dem Gewerbe zu verhindern und einem lebendigen, attraktiven Stadtbild gerecht zu werden.“
Die SPD-Fraktion beantragte deshalb im Stadtrat die Verwaltung zu beauftragen, im Sinne des Landesgesetzes die Zweckentfremdung von Wohnraum zu begrenzen. Darüber hinaus soll die Verwaltung zur Vorbereitung einer Satzung eine Anhörung mit Expertinnen und Experten (Dehoga, Mieterbund usw.) organisieren und auf Grundlage dieser Auswertung eine Satzung zur Beschlussfassung im Stadtrat vorzulegen, die dann am 1. Januar 2021 in Kraft treten kann.
26.8.2020